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Digitalisierung10 Min. Lesezeit

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) im Treuhandbereich

Tablet mit Finanzdaten und rechtlichem Code

Das per 1. September 2023 in Kraft getretene revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) stellt Schweizer Unternehmen vor neue regulatorische Aufgaben. Verletzungen der Sorgfaltspflicht können nun mit empfindlichen Geldbussen bis zu CHF 250'000 bestraft werden.

Für Treuhänder und KMUs, die täglich mit sensiblen Lohn-, Finanz- und Steuerdaten hantieren, bedeutet dies eine strikte Pflicht zur Transparenz und Dokumentation. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss klar erfasst werden.

Technische und organisatorische Massnahmen

Um die neuen Standards zu erfüllen, müssen IT-Systeme verschlüsselt und Datenflüsse lückenlos dokumentiert werden. Zudem ist ein rechtskonformer Cookie-Consent auf Websites Pflicht, um dem Bundesgesetz gerecht zu werden.

FiduciaAlpina hat all seine Prozesse vollständig an die revDSG angepasst. Gerne unterstützen wir auch Sie bei der rechtssicheren Implementierung.

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